Infos zur Prozesskostenhilfe

Was ist die Prozess·kosten·hilfe?

Wenn sich Menschen über etwas streiten,
und den Streit nicht klären können,
können sie vor Gericht gehen.

Zum Beispiel:
Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber
und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
die sich wegen einer Kündigung nicht einig sind.

Wenn Sie vor Gericht gehen,
nennt man das Rechts·streit.
Menschen, die über etwas streiten,
werden vor dem Gericht Parteien genannt.

Jeder Mensch kann vor Gericht gehen.
Doch so ein Rechts·streit kostet viel Geld.
Nicht jeder Mensch hat so viel Geld.
Aber alle Menschen sollen ihre Rechte
vor Gericht einfordern können.
Und sie sollen Ihre Rechte verteidigen können.
Deshalb gibt es die Prozess·kosten·hilfe.

Wann bekommen Sie Prozess·kosten·hilfe?

Die Prozess·kosten·hilfe bekommen Sie:

  • Wenn Sie die Prozess·kosten nicht zahlen können.
  • Wenn Sie die Prozess·kosten nur zum Teil zahlen können.
  • Wenn Sie die Prozess·kosten nur in Raten zahlen können.
  • Wenn das Gericht Ihre Aussichten auf Erfolg für gut hält.


Wenn eine Rechts·schutz·versicherung oder Ihre Gewerkschaft
die Kosten übernimmt,
haben Sie keinen Anspruch auf Prozess·kosten·hilfe.

Wie bekommen Sie die Prozess·kosten·hilfe?

Um die Prozess·kosten·hilfe zu bekommen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
In diesem Antrag muss der Rechts·streit
ganz genau erklärt werden.
Auch muss in dem Antrag
die Aussicht auf Erfolg deutlich werden.
Das müssen Sie auch beweisen können.

Bei der Antrag·stellung
können eine Anwältin oder ein Anwalt helfen.
Oder die Rechts·antrag·stelle.

Auch muss bei dem Antrag eine Erklärung dabei sein.
In dieser Erklärung müssen Sie angeben,
wie viel Geld Sie haben und wie Sie leben.
Dafür gibt es eine Vorlage,
die müssen Sie ausfüllen.

Was bedeutet es,
wenn Sie Prozess·kosten·hilfe bekommen?

Dann müssen Sie die Prozess·kosten:

  • Gar nicht zahlen
  • Teilweise zahlen
  • Bis zu einem bestimmten Zeit·punkt nicht zahlen


Wenn Sie nach der Gerichts·verhandlung mehr Geld haben
als vor der Gerichts·verhandlung
müssen Sie das 4 Jahre lang melden.
Auch wenn Sie umziehen und wo anders wohnen
müssen sie das gleich melden.
Aber nur,
wenn Sie mehr als 100 € zusätzlich haben.
Dabei ist es egal,
ob Sie nur einmal mehr Geld haben,
oder ob das öfter so ist.
Mehr Geld zu haben bedeutet auch,
weniger an Raten zu zahlen für Kredite.
Melden Sie das nicht,
kann die Prozess·kosten·hilfe zurück genommen werden.

Wenn Sie mehr Geld als vor der Gerichts·verhandlung haben
müssen Sie die Prozess·kosten zurückzahlen. 
Wenn Sie weniger Geld als vor der Gerichts·verhandlung haben,
müssen Sie die Prozess·kosten nicht zurückzahlen. 

Kosten, die Sie an den Gegner zahlen müssen,
zählen nicht zur Prozess·kosten·hilfe.

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